Die Firma mk secur Versicherungsmakler AG entstand aus der mk Versicherungsmakler e. K., die seit den 90er-Jahren des letzten Jahrtausends als Versicherungsmakler tätig ist. Wir haben hierbei Kompetenzen in verschiedenen Bereichen aufgebaut – wir beraten und betreuen Kunden und Mandanten aus Landwirtschaft, Gewerbe, freie Berufe und auch private Haushalte. Fast genauso lange haben wir ein eigenes Deckungskonzept für die Versicherung von Photovoltaikanlagen, welches zu den umfangreichsten und kundenfreundlichsten am Markt zählt.
Für die meisten Menschen ist der Bau oder die Anschaffung eines Wohnhauses die größte Investition Ihres Lebens. Hier werden oftmals mehrere Hunderttausend Euro investiert. Trotzdem wird oft auf den Versicherungsschutz des eigenen Hauses kein gesteigerter Wert gelegt. Über die Jahre hinweg wird zwar das Haus renoviert, an- oder umgebaut – die Wohngebäudeversicherung bleibt unangetastet. Spätestens hier entstehen Deckungslücken – zum einen ist es oftmals so, dass die Versicherungssumme nicht mehr stimmt – und dadurch eine sogenannte Unterversicherung entsteht, zum anderen entwickelt sich die Versicherungswelt ja auch – genauso wie die Technik – weiter. Heutige Deckungskonzepte sind mit denen vor 10, 20 oder gar 30 Jahren nicht mehr vergleichbar. Der Verbraucherschutz und der Markt haben dazu beigetragen, dass heutige Wohngebäudeversicherungen meist einen wesentlich besseren Deckungsschutz bieten als ältere Policen.
Die RICHTIGE Versicherungssumme ist die Grundlage einer ordentlichen Schadensregulierung! Ist die Versicherungssumme richtig gewählt, hat der Versicherer keine Chance hier Abzüge durchzusetzen! Wir helfen dabei und bewerten Ihr Wohngebäude nach gängigen Wertermittlungsmethoden und helfen somit eine Unterversicherung zu vermeiden, dies wird in der Regel sogar vertraglich garantiert!
Wir empfehlen einen möglichst vollumfänglichen Versicherungsschutz abzuschließen – dazu zählen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden (z. B. Starkregen, Überschwemmung)! Jedes dieser Risiken kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen.
Neben den klassischen versicherten Gefahren entstehen im Zuge eines Schadens normalerweise auch Nebenkriegsschauplätze, die ebenso meist kostspielig sein können. Sofern ein durchdachtes Deckungskonzept vereinbart ist, sind diese Nebenkriegsschauplätze auch ordentlich mitversichert. Am Beispiel einer Gebäude-Feuer-Versicherung im Vergleich des Versicherungsschutzes bei der Bayerischen Landesbrandversicherung (Bedingungen ABB) im Vergleich zu dem von uns bevorzugtem Deckungskonzept sehen Sie die Unterschiede eindeutig! Einen Überblick erhalten Sie HIER.
Gesellschaft | Bayerische Landesbrandversicherung | unser bevorzugtes Konzept |
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Tarif - Bedingungen | ABB | IGBV |
versicherte Gefahr | Feuer | Feuer |
Kurzschluss-/ Überspannungsschäden durch Blitz | bis 1% der Versicherungssumme | bis zur Versicherungssumme |
Kurzschluss-/Überspannung ohne Blitz | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Explosion | bis zur Versicherungssumme | bis zur Versicherungssumme |
Implosion | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Seng- und Schmorschäden | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Rauch- und Rußschäden | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Verpuffung | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Versicherte Kosten | ||
"Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten" | bis 10% der Versicherungssumme | bis zur Versicherungssumme |
Dekontamination von Erdreich auf dem Grundstück | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Mehrkosten infolge behördlicher Aufbaubeschränkung | bis 5% der Versicherungssumme | bis zur Versicherungssumme |
Mehrkosten durch umweltfreundliche Baustoffe | nicht versichert | bis 10.000,- € |
Mehrkosten durch Preissteigerung, technischer Fortschritt | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Gebäudebeschädigung durch bemannte oder unbemannte Flugkörper | nur bemannte versichert | Absturz eines Luftfahrzeuges versichert |
Verkehrssicherungsmaßnahmen | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Externe Lagerkosten | nicht versichert | bis 24 Monate |
Überschallknall | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Wiederbepflanzung der Gartenanlage | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Sachverständigekosten | nicht versichert | bei Schäden ab 10.000,- € 80% Kostenübernahme |
genereller Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nein | bis zur Versicherungssumme |
Verpuffung | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Gebäudebeschädigung bei Einbruch | nicht versichert | bis zur Versicherungssumme |
Mietverlust für Wohnräume | bis zu 12 Monate | bis zu 24 Monate |
Dies ist ein Kurzüberblick - genaue Definitionen und Klarstellungen sind den Bedingungen und Klauseln zu entnehmen!
Wie sie sehen, können hier extreme Deckungsunterschiede sein, die bei großen Schadenfällen die Existenz durchaus gefährden können. Wir überprüfen Ihren Versicherungsschutz und bieten Ihnen einen sehr umfassenden und durchdachten Deckungsschutz zu unterdurchschnittlicher Prämie an.
Hier können Sie innerhalb weniger Sekunden einen Überblick über unser leistungsfähiges Wohngebäudedeckungskonzept erhalten. Als Prämienberechnung dient die Versicherungssumme – diese wird zurückgerechnet auf eine sogenannte Versicherungssumme 1914. Sofern Sie – um zu vergleichen – die Versicherungssumme 1914 aus ihrem bestehenden Versicherungssumme parat haben, können Sie diese gleich bei „Berechnung der Jahresprämie zur Wohngebäudeversicherung“ eingeben – Sie erhalten sehr schnell dann die aktuellen Jahresprämien. Falls Sie die Versicherungssumme 1914 nicht kennen, können sie annäherungsweise mit der „Umrechnung auf Versicherungssumme 1914“ diese berechnen – geben Sie hierbei bitte die von Ihnen geschätzten aktuellen Neubaukosten für ihr Wohnhaus vor. Falls Sie hier keinerlei Einschätzung treffen können oder wollen, sprechen sie uns bitte gerne zu diesem Thema an.
Hier geben Sie bitte die von Ihnen für das aktuelle Jahr geschätzten Neubaukosten incl. Baunebenkosten für Ihr Wohngebäude ein – dies dient als Grundlage zur Berechnung der Versicherungsprämie.